Das Besondere an einer Stiftung
Wir freuen uns, wenn Sie die Arbeit der Hochschule für ev. Kirchenmusik mit einer Zustiftung an die Förderstiftung unterstützen.
Eine Zustiftung geht vollständig in das Grundstockvermögen der Förderstiftung ein. Sie bleibt dauerhaft erhalten - nur die Zinsen werden ausgeschüttet. Jedes Jahr neu. Das macht die Besonderheit und den Reiz bei einer Stiftung aus. Sie bewirkt langfristig Gutes.
Spende oder Zustiftung
Eine Spende dagegen muss von Gesetzes wegen in einem überschaubaren Zeitraum verbraucht werden. Damit können Sie kurzfristige Maßnahmen unterstützen. Bitte kennzeichnen Sie daher eindeutig Ihre Zuwendung als "Zustiftung" oder als "Spende".
Es ist Ihr Wunsch. Danach werden wir uns richten.
Kontoverbindung
Förderstiftung der Hochschule für evangelische Kirchenmusik
Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE12 7735 0110 0020 1339 55
BIC: BYLADEM1SBT
Zuwendungsbestätigung
Eine Zuwendungsbestätigung bekommen Sie automatisch zugesandt. Das gilt bei einer Zustiftung genauso wie bei einer Spende. Bitte geben Sie uns dafür Ihre Adresse bekannt.
Steuerliche Absetzbarkeit
Spenden oder Zustiftungen können jährlich bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte, bzw. 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuermindernd geltend gemacht werden. Übersteigt eine Spende die Höchstgrenze von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, kann sie zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Zustiftungen können bis zu einer Höhe von einer Million - bei Ehegatten zwei Millionen - über einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag von einer Million gilt zusätzlich zu dem Spendenabzug von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.